Folgende freiwillige Maßnahmen können zusätzlich zum Grundpaket der verpflichtenden Maßnahmen gewählt werden:
Bewirtschaftung von besonders auswaschungsgefährdeten Ackerflächen, durch
- Einsaat einer Gräsermischung
- Jährliche Pflege durch Häckseln oder Mähen
- Keine Düngung, kein Klärschlamm, kein Klärschlammkompost, kein Pflanzenschutz, keine Beweidung
Als auswaschungsgefährdet gelten Äcker, die auf mind. der Hälfte ihrer Fläche zumindest eine der folgenden Bedingungen erfüllen
Erweiterung der Begrünung
- Abgeltung von Begrünungsflächen im Projektgebiet über 40% bis max. 50%
- Varianten A1, B, C, C1, D, D1 oder H
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