Freiwillige Maßnahmen
 

Folgende freiwillige Maßnahmen können zusätzlich zum Grundpaket der verpflichtenden Maßnahmen gewählt werden:

Bewirtschaftung von besonders auswaschungsgefährdeten Ackerflächen, durch

  • Einsaat einer Gräsermischung
  • Jährliche Pflege durch Häckseln oder Mähen
  • Keine Düngung, kein Klärschlamm, kein Klärschlammkompost, kein Pflanzenschutz, keine Beweidung

Als auswaschungsgefährdet gelten Äcker, die auf mind. der Hälfte ihrer Fläche zumindest eine der folgenden Bedingungen erfüllen

Erweiterung der Begrünung

  • Abgeltung von Begrünungsflächen im Projektgebiet über 40% bis max. 50%
  • Varianten A1, B, C, C1, D, D1 oder H

Wasserwirtschaft
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