Alle sind verpflichtet, eine Verunreinigung des Grundwassers zu vermeiden!
Zeitliche, örtliche und mengenmäßige Beschränkungen für die Ausbringung von Düngemitteln regeln
Freiwilligkeit vor Zwang! Vorbeugen ist besser als Sanieren! Mit Förderungsprogrammen werden Leistungen abgegolten, die über die Einhaltung bestehender Gesetze hinausgehen.