4 Säulen des Grundwasserschutzes


Recht

Alle sind verpflichtet, eine Verunreinigung des Grundwassers zu vermeiden! Zeitliche, örtliche und mengenmäßige Beschränkungen für die Ausbringung von Düngemitteln regeln

Förderung

Freiwilligkeit vor Zwang! Vorbeugen ist besser als Sanieren! Mit Förderungsprogrammen werden Leistungen abgegolten, die über die Einhaltung bestehender Gesetze hinausgehen.

Beratung


Beratung schafft Klarheit! Bei der Beantragung der Maßnahmen von Grundwasser 2010, sowie bei Fragen zur Umsetzung der Maßnahmen beraten Sie

Kooperation
Kooperationsmodelle zwischen Trinkwasserversorgern und LandwirtInnen gibt es im Einzugsgebiet von Brunnenanlagen.


Wasserwirtschaft


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